Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes
Erläuterung zur Berechnung der MwSt von Hosting Leistungen (Dauerleistungen)
Ein Teil unserer Leistungen in Ihrer Rechnung sind sogenannte Dauerleistungen. Darunter fallen z.B. Hosting- und Domaingebühren.
Die Festlegung des MwSt-Satzes bei Dauerleistungen richtet sich nach dem Ende des Leistungszeitraumes. Ist dieser nach dem 01.01.2021, so ist über den gesamten Zeitraum ein Steuersatz von 19% anzuwenden.
Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens zur befristeten Absenkung des Steuersatzes zum 01.07.2020 vom 23.06.2020 (hier insb. 3.3 TZ 24), das Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen finden: